Ergänzungslehrgänge dienen der Vermittlung von Ausbildungsinhalten, welche im eigenen Unternehmen nicht vermittelt werden können. Sie garantieren, dass die Inhalte der Verordnungen über die Berufsausbildung entsprechend umgesetzt werden.
Ergänzungslehrgänge können im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Ausbildung (Ausbildungsrichtlinie vom 02.06.2022) gefördert werden.
Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern in Thüringen.
Je Lehrgangstag und Auszubildenden beträgt die Förderung:
41,- € bei gewerblich-technischen Ergänzungslehrgängen
31,- € bei kaufmännischen Ergänzungslehrgängen
Die maximale Zahl an förderfähigen Tagen beträgt:
55 Tage im 1. Ausbildungsjahr
40 Tage im 2. Ausbildungsjahr
20 Tage im 3. Ausbildungsjahr
10 Tage im 4. Ausbildungsjahr
Gefördert werden Lehrgänge aus dem Katalog der Ergänzungslehrgänge der IHK.
Die Inhalte der Ergänzungslehrgänge finden Sie hier: Inhaltskatalog
Zuwendungsfähig sind ebenfalls notwendige Unterbringungsausgaben für Teilnehmende an den überbetrieblichen Ergänzungslehrgängen als Pauschalbetrag von 9,20 € je Übernachtung und Teilnehmenden.
Gern vermitteln wir die Ergänzungslehrgänge auch für Mitgliedsunternehmen, welche durch die Ausbildungsrichtlinie nicht gefördert werden.